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   LG Duisburg, 23.05.2007 - 4 O 526/05   

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https://dejure.org/2007,17345
LG Duisburg, 23.05.2007 - 4 O 526/05 (https://dejure.org/2007,17345)
LG Duisburg, Entscheidung vom 23.05.2007 - 4 O 526/05 (https://dejure.org/2007,17345)
LG Duisburg, Entscheidung vom 23. Mai 2007 - 4 O 526/05 (https://dejure.org/2007,17345)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Zwei Einzelzimmer statt der gebuchten zwei Doppelzimmer; Schimmel und lose Leitungen im Bad

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Minderung des Reisepreises sowie Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit; Schimmelflecken sowie unbrauchbare Steckdosen in einem Hotelzimmer; Mangelhaftigkeit einer Reise wegen zur Verfügungstellung von zwei Einzelzimmern anstelle von zwei Doppelzimmern; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    2 Einzel- statt gebuchter 2 Doppelzimmer

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Duisburg, 21.04.2005 - 12 S 80/04

    Entschädigung / Erheblichkeit

    Auszug aus LG Duisburg, 23.05.2007 - 4 O 526/05
    Nach dem Leitner-Urteil des EuGH vom 12.02.2002 (NJW 2002, 1255) ist § 651 f Abs. 2 BGB unter Beachtung von Art. 5 der Richtlinie 90/314/EWG vom 13.6.1990 jedoch dahingehend richtlinienkonform auszulegen, dass bereits unter der 50%-Grenze liegende Minderungen für die Bejahung einer Urlaubsbeeinträchtigung ausreichen (LG Duisburg, 12 S 80/04, Urteil vom 21.4.2005).

    Vor diesem Hintergrund soll die "Erheblichkeitsgrenze" bei 25 % liegen (LG Duisburg, 12 S 80/04, Urteil vom 21.4.2005).

  • BGH, 11.01.2005 - X ZR 118/03

    Entschädigungsanspruch des Reisenden gegen den Reiseveranstalter bei Verteitelung

    Auszug aus LG Duisburg, 23.05.2007 - 4 O 526/05
    Bei der Bemessung des Schadensersatzes ist das Einkommen des Reisenden allein kein geeigneter Maßstab für die Höhe der Entschädigung (BGH NJW 2005, 1047, 1049).
  • EuGH, 12.03.2002 - C-168/00

    WIRD EIN PAUSCHALREISEVERTRAG MANGELHAFT ERFÜLLT, SO HAT DER BETROFFENE REISENDE

    Auszug aus LG Duisburg, 23.05.2007 - 4 O 526/05
    Nach dem Leitner-Urteil des EuGH vom 12.02.2002 (NJW 2002, 1255) ist § 651 f Abs. 2 BGB unter Beachtung von Art. 5 der Richtlinie 90/314/EWG vom 13.6.1990 jedoch dahingehend richtlinienkonform auszulegen, dass bereits unter der 50%-Grenze liegende Minderungen für die Bejahung einer Urlaubsbeeinträchtigung ausreichen (LG Duisburg, 12 S 80/04, Urteil vom 21.4.2005).
  • OLG Düsseldorf, 18.06.2003 - 18 U 230/02

    Abtretung von Ansprüchen / Entschädigung für vertane Urlaubszeit / Pauschsatz

    Auszug aus LG Duisburg, 23.05.2007 - 4 O 526/05
    Dies schließt jedoch eine Abtretung nicht aus (vgl. auch OLG Düsseldorf, I-18 U 230/02, Urteil vom 18.6.2003).
  • OLG Düsseldorf, 10.02.2015 - 21 U 149/14

    Voraussetzung der Minderung des Reisepreises

    Zudem ist in südlichen Ländern regelmäßig mit einer leichteren Bauweise zu rechnen, als sie in Deutschland üblich ist, so dass auch insoweit eine größere Hellhörigkeit in Maßen hinzunehmen ist (LG Duisburg, Urteil vom 23.05.2007, 4 O 526/05).
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